Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr).
Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.
Für welche Angebote kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen der oder des Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
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